Steuer & Geld

Handwerkerkosten von der Steuer absetzen: So holen Sie bis zu 1.200 € zurück

Kurz gesagt: Sie können 20 % der Arbeitskosten von Handwerkerrechnungen direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen, höchstens 1.200 € pro Jahr. Voraussetzung: eine Rechnung mit ausgewiesenen Arbeitskosten und eine Überweisung. Ab 2027 soll der Satz laut Regierungsentwurf auf 15 % sinken.

Aktualisiert am 8. November 2026 · 5 Min. Lesezeit

So funktioniert der Steuerbonus

Nach § 35a Einkommensteuergesetz werden 20 % der Arbeitskosten für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt direkt von der Einkommensteuer abgezogen. Berücksichtigt werden bis zu 6.000 € Arbeitskosten im Jahr, die Steuerersparnis beträgt also höchstens 1.200 €.

Das ist kein Abzug vom Einkommen, sondern von der Steuer selbst. 1.000 € abzugsfähige Arbeitskosten bringen Ihnen daher 200 € echte Ersparnis, unabhängig vom persönlichen Steuersatz.

Was zählt, und was nicht?

  • Ja: Arbeitslohn, Maschinen- und Fahrtkosten des Handwerkers, z. B. für Badsanierung, Malerarbeiten, Fenstertausch, Dacharbeiten, Heizungswartung oder Küchenmontage.
  • Ja: Arbeiten im Garten, an der Fassade oder an der Zufahrt, solange sie zum Grundstück Ihres Haushalts gehören.
  • Nein: Materialkosten wie Fliesen, Farbe, Fenster oder die Küche selbst.
  • Nein: Neubaumaßnahmen, also Arbeiten, bei denen neue Wohnfläche entsteht.
  • Nein: Leistungen, für die Sie bereits eine staatliche Förderung (z. B. von BAFA oder KfW) erhalten.
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Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein

  • Die Rechnung weist Arbeits- und Materialkosten getrennt aus. Bitten Sie den Handwerker darum, falls das fehlt.
  • Sie haben die Rechnung überwiesen. Barzahlungen werden nicht anerkannt.
  • Die Arbeiten wurden in Ihrem Haushalt in der EU bzw. im EWR erbracht, auch Mieter können den Bonus nutzen.
  • Es zählt das Jahr der Zahlung, nicht das Jahr der Rechnung.

Rechenbeispiel

PostenBetrag
Badsanierung, Rechnung gesamt16.000 €
davon Material8.500 €
davon Arbeits- und Fahrtkosten7.500 €
berücksichtigt (Höchstbetrag)6.000 €
Steuerermäßigung (20 %)1.200 €

Tipp: Wenn größere Arbeiten über den Jahreswechsel laufen, kann es sich lohnen, Abschlagszahlungen auf zwei Jahre zu verteilen. So nutzen Sie den Höchstbetrag zweimal.

Was ändert sich 2027?

Laut dem Regierungsentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 soll der Satz ab dem 1. Januar 2027 von 20 % auf 15 % sinken. Die Höchstersparnis läge dann bei 900 € statt 1.200 €. Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet, Details können sich ändern.

Wer Arbeiten ohnehin plant, kann prüfen, ob sie noch 2026 erledigt, abgerechnet und bezahlt werden können. Reine Vorauszahlungen ohne erbrachte Leistung erkennen die Finanzämter in der Regel nicht an.

Stand November 2026. Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Kann ich Handwerkerkosten und Förderung kombinieren?

Nicht für dieselbe Maßnahme. Wer einen Zuschuss von BAFA oder KfW erhält, kann für diese Arbeiten keinen Steuerbonus nach § 35a geltend machen. Für andere Arbeiten im selben Jahr schon.

Gilt der Bonus auch für Mieter?

Ja, wenn Sie die Handwerker selbst beauftragen oder die Kosten in der Nebenkostenabrechnung einzeln ausgewiesen sind.

Wo trage ich die Kosten ein?

In der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ der Einkommensteuererklärung. Die Rechnungen müssen Sie nur auf Nachfrage vorlegen.

Passende Kostenrechner

Stand: November 2026. Alle Preise sind Richtwerte, Förder- und Steuerregeln können sich ändern. Quellen: § 35a EStG (dejure.org), Finanztip: Handwerkerkosten, Ecovis: Handwerkerbonus 2027