Förderung

Förderung für Sanierung und Heizung: Was Hausbesitzer jetzt bekommen

Kurz gesagt: Für eine neue Heizung mit erneuerbaren Energien gibt es bei der KfW 30 % Grundförderung plus Boni, zusammen bis zu 70 %. Für Fenster, Türen und Dämmung zahlt das BAFA 15 % Zuschuss, mit Sanierungsfahrplan etwas mehr. Wichtig: Der Antrag muss immer vor Baubeginn gestellt werden.

Aktualisiert am 8. November 2026 · 7 Min. Lesezeit

Die drei Wege zur Förderung

  • KfW-Zuschuss 458 für klimafreundliche Heizungen wie Wärmepumpe, Pellets oder Wärmenetz.
  • BAFA-Zuschuss (BEG Einzelmaßnahmen) für Dämmung, Fenster, Außentüren und Lüftung.
  • Steuerbonus für energetische Sanierung (§ 35c EStG) als Alternative zum Zuschuss, oder für die Arbeitskosten anderer Handwerkerleistungen (§ 35a EStG).

Heizung: KfW-Zuschuss bis zu 70 %

Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Konditionen:

BausteinHöhe
Grundförderung30 %
Klimageschwindigkeitsbonus16 % (Antrag bis 31.01.2027), danach alle 6 Monate 4 Punkte weniger
Einkommensbonus40 %, 30 % oder 10 % bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 50.000 €
Förderfähige Kosten (1. Wohneinheit)28.000 €, ab 01.02.2027 halbjährlich 750 € weniger

Den Klimageschwindigkeitsbonus und den Einkommensbonus gibt es nur für selbst nutzende Eigentümer. Der Klimabonus setzt voraus, dass eine funktionierende Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung bzw. eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ersetzt wird.

Neue Gasheizungen werden nicht gefördert. Mehr zu Kosten und Systemen im Heizungsratgeber.

Wer 2027 tauschen will, sollte den Antrag möglichst bis 31. Januar 2027 stellen. Danach sinken Klimabonus und förderfähige Kosten.
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Fenster, Türen und Dämmung: BAFA-Zuschuss

  • 15 % Grundförderung auf die förderfähigen Kosten.
  • 5 % iSFP-Bonus mit individuellem Sanierungsfahrplan, für den Betrag oberhalb von 30.000 € (Einfamilienhaus).
  • Förderfähig bis 30.000 € pro Jahr für die erste Wohneinheit, mit iSFP bis 60.000 €.
  • Mindestinvestition 300 €, ein Energieeffizienz-Experte muss eingebunden sein, das Gebäude muss mindestens fünf Jahre alt sein.

Passende Ratgeber: Fenster & Türen, Dach.

So beantragen Sie die Förderung richtig

  • Angebot einholen und Vertrag mit dem Fachbetrieb schließen, unter der Bedingung der Förderzusage.
  • Antrag stellen: Heizung im KfW-Portal „Meine KfW“, Gebäudehülle beim BAFA mit dem Energieeffizienz-Experten.
  • Erst nach der Antragstellung darf mit der Maßnahme begonnen werden.
  • Nach Abschluss Rechnungen und Nachweise einreichen, dann wird der Zuschuss ausgezahlt.
Der häufigste Fehler: zuerst beauftragen, dann beantragen. Ein unbedingter Vertrag vor dem Antrag kann die Förderung kosten.

Alternative: Steuerbonus

Statt eines Zuschusses können selbst nutzende Eigentümer energetische Sanierungen über drei Jahre verteilt von der Steuer absetzen (§ 35c EStG), insgesamt 20 % der Kosten. Das ist ohne Energieberater-Pflicht möglich, die Bescheinigung stellt der Fachbetrieb aus.

Für Arbeiten ohne Förderung lässt sich zusätzlich der Handwerkerbonus nutzen.

Häufige Fragen

Kann ich Förderung nachträglich beantragen?

Nein. Sowohl bei KfW als auch bei BAFA muss der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Planung und Energieberatung dürfen vorher stattfinden.

Gibt es Förderung für eine Solaranlage?

Einen bundesweiten Zuschuss gibt es nicht, aber 0 % Mehrwertsteuer und teils Programme von Ländern und Kommunen. Details im Solarratgeber.

Was ist ein iSFP?

Der individuelle Sanierungsfahrplan ist ein Gutachten eines Energieberaters, das Schritt für Schritt zeigt, wie Ihr Haus saniert werden sollte. Er wird selbst gefördert und erhöht die Förderung späterer Maßnahmen.

Passende Kostenrechner

Stand: November 2026. Alle Preise sind Richtwerte, Förder- und Steuerregeln können sich ändern. Quellen: KfW: Heizungsförderung (458), BAFA: Förderung Gebäudehülle